Dienstleistungen für ausländische Staatsbürger
Die Immobilienagentur Nina dom bietet ihren ausländischen Kunden zusätzliche Dienstleistungen, die es einfacher machen, nach Kroatien zu kommen, Immobilien zu besichtigen und zu kaufen.
- Wenn der Kunde in seiner Muttersprache sprechen möchte, und dies nicht Englisch, Deutsch, Italienisch oder Ungarisch ist, die unsere Agenten fließend sprechen,
- Stellt die Agentur Nina dom auf Anfrage des Kunden einen Übersetzer ein.
- Die Agentur Nina dom bietet ausländischen Verkäufern Vermittlungsverträge in ihrer Muttersprache an.
- Bei Bedarf werden unsere erfahrenen Anwälte alles für Sie tun, um Ihr Unternehmen zu registrieren.
- Während des Kaufprozesses steht Ihnen der lizenzierte Vertreter von Nina dom von der Erlangung der persönlichen Identifikationsnummer (OIB) bis zur Eintragung in das Grundbuch bei, um den Kaufprozess sicher und unbeschwert durchzuführen.
Kauf von Immobilien für Ausländer
Bürger der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Wenn Sie Staatsbürger oder eine juristische Person aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sind, erwerben Sie das Eigentumsrecht an Immobilien in der Republik Kroatien unter den Voraussetzungen für den Erwerb von Eigentumsrechten, die für Bürger der Republik Kroatien und juristische Personen mit Sitz in der Republik Kroatien gelten, mit Ausnahme von Immobilien in ausgeschlossenen Gebieten, und Sie benötigen nicht die Zustimmung des Justizministers, um Eigentumsrechte zu erwerben.
Wenn Sie Staatsbürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, erwerben Sie das Eigentumsrecht an Immobilien in der Republik Kroatien unter den Voraussetzungen, die für den Erwerb von Eigentumsrechten für Bürger der Republik Kroatien und juristische Personen mit Sitz in der Republik Kroatien gelten, mit Ausnahme von Immobilien in freigestellten Gebieten - landwirtschaftliche Flächen, die durch ein besonderes Gesetz festgelegt sind. Die Zustimmung des Justizministers ist nicht erforderlich, jedoch müssen Sie bei der Einreichung eines Antrags auf Einverleibung des Eigentums beim zuständigen Grundbuchgericht den restlichen Unterlagen eine Bestätigung des Antrags auf vorübergehenden Aufenthalt beifügen.
Staatsbürger des Vereinigten Königreichs
Wenn Sie Staatsbürger oder eine juristische Person aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sind und in der Übergangszeit vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 das Eigentumsrecht an Immobilien in der Republik Kroatien unter den Voraussetzungen für den Erwerb von Eigentumsrechten, die für Personen mit Sitz in der Republik Kroatien gelten, ausgenommen Immobilien in freigestellten Gebieten - landwirtschaftliche Flächen, die durch ein besonderes Gesetz festgelegt sind, erwerben, benötigen Sie keine Zustimmung des Justizministers, um Eigentumsrechte zu erwerben, da das Vereinigte Königreich ab dem 1. Februar 2020 nicht mehr Mitglied der Europäischen Union auf Grund des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft ist und die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 dauert.
Ausländische Bürger außerhalb der EU
Über die Erteilung der Zustimmung zum Erwerb von Eigentumsrechten ausländischer Personen an Immobilien in der Republik Kroatien wird in Verwaltungsverfahren auf Antrag einer ausländischen Person, die beabsichtigt, das Eigentum an einer bestimmten Immobilie zu erwerben, oder einer Person, die beabsichtigt, diese Immobilie zu veräußern, entschieden, wenn Sie Staatsbürger eines Staates sind, mit denen eine Wechelbeziehung bzw. Reziprozität beim Erwerb des Eigentumsrechtes an Immobilien in der Republik Kroatien besteht.