Rechtsdienstleistungen beim Kauf und Verkauf von Immobilien
Beim Kauf einer Immobilie prüft die Agentur Nina dom zunächst das im Grundbuch des Gemeindegerichtes eingetragene Eigentum in dem Gebiet, in dem sich die Immobilie befindet.
Wir erwirken für Sie:
- Grundbuchauszug - Der Grundbuchauszug ist der einzige Nachweis des Eigentums oder eines anderen Rechtes, das Gegenstand der Eintragung in das Grundbuch sein kann
- Auszug aus dem Katasteroperat (Besitzblatt und Kopie des Katasterplans)
- Erwirkung einer Baugenehmigung oder einer anderen geeigneten Bauurkunde.
- Erwirkung einer Nutzungsgenehmigung und eines Energieausweises
- Entwurf eines Kaufvorvertrages
- Entwurf eines Kaufvertrages
- Antrag auf Einverleibung des Eigentums (Eintragung des Eigentums – Das Eigentumsrecht an Immobilien aufgrund eines Kaufvertrags wird nicht automatisch sondern durch Eintragung in das Grundbuch erworben.)
Beim Kauf von Immobilien ist es üblich, einen Vorvertrag zu unterzeichnen, in dem die Immobilie definiert wird, indem die Grundbuchdaten der Immobilie angegeben und der vereinbarte Kaufpreis, das Datum des Abschlusses des endgültigen Vertrages sowie die Auszahlung der Anzahlung für die Immobilie festgelegt werden.
Kaufvertrag
Der Immobilienkaufvertrag beinhaltet neben allem, was im Vorvertrag angegeben ist, in der Regel das Datum der Übergabe der Immobilie in den Besitz des Käufers sowie die Garantie des Verkäufers, dass die Immobilie nicht durch Rechte Dritter behaftet ist.
Der Kaufvertrag wird von einem Notar in mehreren Kopien beglaubigt, je eine Kopie des Vertrages verbleibt beim Verkäufer, Käufer, Notar und eine Kopie wird dem Grundbuchamt mit einem Vorschlag zur Einverleibung des Eigentums vorgelegt.
Wenn Sie eine Immobilie über einen Kredit kaufen, muss der Vertrag zunächst von einem Notar beglaubigt werden, und die Bank registriert eine Hypothek auf die Immobilie.
Grunderwerbsteuer
Der Grunderwerbsteuersatz beträgt 3% des Marktwerts der Immobilie zum Zeitpunkt ihres Erwerbs und wird vom Käufer gezahlt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Ab 2018 müssen Kaufverträge nicht mehr persönlich zur Steuerverwaltung gebracht werden, sondern der Notar sendet sie automatisch sofort nach der Beglaubigung.